Das Grundgesetz und die menschliche Intelligenz – Szenen aus dem Leben

Manchmal lese ich im Internet und muss mich sehr wundern. Meist passiert mir das auf Facebook. Brandaktuell mal wieder das leidige Thema „Meinungsfreiheit“. Leidig nicht, weil ich dagegen wäre, dass jedermann seine Meinung äußern darf, sondern viel mehr, weil es zu viele Hohlbratzen gibt, die nicht in der Lage sind, den entsprechenden Passus aus dem Grundgesetz richtig zu interpretieren.

Artikel 5 unseres Grundgesetzes besagt

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Ist gar nicht so schwer zu verstehen oder? Da steht, du darfst im großen und ganzen deine Meinung sagen. Da steht nicht, dass du einen Anspruch darauf hast, dass deine Meinung auch jedem gefällt. Wenn dir nun also jemand sagt, dass er deine Meinung scheiße findet, dann ist das keine Beeinträchtigung deiner Meinungsfreiheit. Sieh es doch einfach als Chance, deine Meinung noch einmal zu reflektieren. Vielleicht ist sie ja wirklich scheiße.

Absatz (2) wird sowieso die meiste Zeit einfach „vergessen“. Wenn jemand sagt „Zündet alle Asylantenheime an.“ dann ist das keine Meinung sondern der Aufruf zu einer Straftat. Das ändert sich auch nicht, wenn man es zu einem „Ich finde, man sollte alle Asylantenheime anzünden.“ umformuliert.

Artikel (1) des Grundgesetzes besagt, die Würde des Menschen sei unantastbar. Artikel (2) handelt davon, dass jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (und bevor gleich irgendwelche marschwilligen Besorgten zu argumentieren beginnen, da steht auch, dass dieses Recht nur solange gilt, wie nicht die Rechte anderer dabei verletzt werden, ist aber eh klar, oder?) und körperliche Unversehrtheit hat. Artikel (3) besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, damit sollte auch geklärt sein, dass sich die vorangegangenen Punkte (und auch die folgenden, man kann sich gegenüber manchen Gruppierungen ja gar nicht klar genug ausdrücken) nicht nur auf Deutsche beziehen sondern auf alle hier lebenden oder sich hier aufhaltenden Menschen. Für alle, die das nicht so ganz glauben können wird man in Absatz 3 sogar noch mal konkreter, der besagt nämlich, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Man sollte meinen, das ließe wenig Spielraum zur Interpretation.

Es dürfte doch jedem klar sein, dass die einzelnen Artikel nur solange gelten können, wie sie einen der anderen Artikel nicht ausschließen. Also zumindest jedem, der zumindest rudimentäre Fähigkeiten zur Anwendung von Logik mitbringt.

Worauf ich hinaus will? Wenn jemand das Auto einer AfD-Politikerin anzündet, dann ist das keine Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit, wie es von deren Anhängern und anderen Mitläufern derzeit in den sozialen Medien in den Kommentaren propagiert wird sondern einfach nur ein ziemlich deutliches Zeichen, dass jemand die von der Dame kundgetane Meinung ziemlich scheiße findet.

Aber das ist ja heutzutage eine Unart im Netz, die schon zur Tagesordnung gehört. Druckt eine Zeitung keine Verschwörungstheorien ab, wird gleich die Pressefreiheit in Gefahr gesehen. Und kreidet man jemandes Meinung als menschenverachtend an, bangt ein jeder gleich um seine Meinungsfreiheit. Die funktioniert aber in beide Richtungen. Du hast das Recht, deine Meinung zu sagen und ich habe das Recht, diese scheiße zu finden.

 

Oh, mein erster Nachtrag!

Nachdem ich gestern zweifach darauf angesprochen wurde, möchte ich hier noch einmal klarstellen, dass ich selbstverständlich weiß, dass auch das Anzünden von Autos eine Straftat darstellt. Ich halte dies auch keineswegs für ein adäquates Mittel der Meinungsäußerung.

Ich glaube jedoch nicht, dass der Täter, sollte er vor Gericht für die Tat belangt werden, deswegen um seine Meinungsfreiheit bangen wird. Mich kotzt es nur immer wieder aufs Neue an, wenn in Kommentaren braune Scheißer um ihre Grundrechte plärren, wenn man ihnen sagt, dass ihre Meinung diese Bezeichnung mitnichten verdient hat.

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